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Wohngifte

Fallbeispiel: Permethrin im Holzlack

Daß der erste Schritt in der Umweltmedizin der Expositionsstopp, das heißt die möglichst vollständige Vermeidung jeglicher Schadstoffe umfasst (Expositionsstopp) verdeutlicht folgendes Fallbeispiel:

Seit dem Herbst 2005 beklagte sich eine Frau, Mitte Vierziger über gesundheitliche Beschwerden, nachdem sie, teilweise zusammen mit ihrem Mann, diverse Holzmöbel mit einem Holzlack gestrichen hatte. Die Beschwerden begannen unmittelbar im Anschluss an diese Malerarbeiten. Die beschriebenen Symptome waren ständige Übelkeit und Erbrechen, Kribbeln der Arme und Beine sowie abwechselnde Hitze- und Kältegefühl und hielten über Monate an.

Da der Beginn der Beschwerden mit dem Zeitpunkt des Einsatzes des Holzlackes korrelierte, fiel der Verdacht natürlich auf den Holzlack, zumal die beschriebenen Symptome einer chronischen Belastung durch Holzschutzmittel entsprachen. Insbesondere das Kribbeln der Gliedmaßen (“Ameisen in den Händen und Füssen”) wird in der Literatur im Zusammenhang mit Permethrin, einem Holzschutzmittel der Familie der Pyrethroide beschrieben. Um die Belastung der Raumluft festzustellen, wurden Staubproben in den Wohn- und Schlafräumen genommen und anschließend chemische Analysen im Labor durchgeführt. Andererseits wurde über den Hersteller des Holzlackes ein EU-Sicherheitsdatenblatt vom betreffenden Produkt angefordert, in welchem, mit Ausnahme der Flammschutzmittel auf Phosphorsäureesterbasis, sämtliche im Produkt enthaltene Wirkstoffe aufgelistet sein müssen.

Laut Sicherheitsdatenblatt und technischem Merkblatt vom April 2005 waren in dem betreffenden Holzlack die Wirkstoffe Cypermethrin, Propiconazol und Tebuconazol sowie IPBC (ein Carbamat) enthalten um eine Wirkung als Insektizid (gegen Insekten), Fungizid (gegen Schimmelpilz) und Termitenmittel (gegen Termiten) zu erreichen.

Die Staubanalysen sowie die anschließend durchgeführten Analysen des Holz-lackes (Restbestand der Farbe) und des mit Holzlack gestrichenen Schrankes ergaben jedoch ein anderes Bild: anstelle des Cypermethrins beinhaltete das Produkt Permethrin; während das Produkt, wie auf dem Sicherheitsdatenblatt angegeben, Propiconazol enthielt, wurden in den Produktproben kein Tebuconazol gefunden. Außerdem enthielt der Holzlack zusätzlich ein Flammschutzmittel der Familie der Phosphorsäureester (TBEP), welches auf dem Sicherheitsdatenblatt nicht vermerkt werden muss. TBEP wird in Pflegeprodukten häufig als Weichmacher, als “Glänzer” oder als rutschhemmendes Mittel eingesetzt. Phosphorsäureester sind als Atemwegs- und Nervengifte bekannt. Typische Symptome sind Augenbrennen, Hals- und Schleimhautbeschwerden oder Hautausschläge sowie Müdigkeit, Antriebslosigkeit und erhöhte Infektanfälligkeit.

Als Sanierungsmaßnahme wurde demzufolge empfohlen, sämtliche mit Holzlack behandelte Möbel und Gegenstände unverzüglich zu entfernen. Aufgrund der relativ rezenten Applikation konnten Sekundarkontaminationen der übrigen offenporigen Möbel und Einrichtungsgegenstände ausgeschlossen werden.

Nichtsdestotrotz entschieden sich die Bewohner die Wohnung zu wechseln und umzuziehen. Da die neue Wohnung jedoch noch nicht bezugsfertig war, zog das Ehepaar vorübergehend ins Elternhaus der Frau. Während dieser Zeit besserten sich die Beschwerden kontinuierlich, nach einigen Wochen war die Frau weitgehend beschwerdefrei.
Nachdem das Ehepaar dann die neue Wohnung bezogen hatte stellten sich die gleichen Symptome wieder ein, allerdings vornehmlich nachts und morgens früh. Daraufhin wurde die Schaumstoffmatratze (die auch schon in der ersten Wohnung benutzt wurde) anhand einer Materialprobe analysiert.

Diesen Ergebnissen zufolge war die Matratze ebenfalls mit dem fettlöslichen Permethrin ausgerüstet, so dass die Frau jede Nacht über die Atmung aber auch über den direkten Hautkontakt dem Atemwegs- und Nervengift Permethrin ausgesetzt war. Nach dem Auswechseln der Bettmatratze (die Frau griff auf die Matratze des Elternhauses zurück) stabilisierte sich der Zustand und die Beschwerden ließen zum großen Teil nach.

Der vorliegende Fall verdeutlicht die Wichtigkeit des absoluten Expositionsstopps. Erst im Anschluss daran kann eine umweltmedizinische Betreuung sinnvoll und erfolgreich sein, ein Rückfall ausgeschlossen werden.

Ralph Baden
(Diplombiologe, Baubiologe)