Weltweites Verbot für langlebige Umweltgifte
Ende Mai 2001 wurde in Stockholm die POP-Konvention von 122 Ländern unterzeichnet, die das weltweite Verbot von 12 besonders gefährlichen Chemikalien, «persistent organic pesticides » vorsieht.
Dieses « dreckige Dutzend » umfaßt die Biozide Aldrin, Chlordan, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Mirex, Toxaphen, DDT, die Polychlorierten Biphenyle (PCBs) sowie die bei der Herstellung verschiedener Chemikalien oder bei Verbrennungsprozessen entstehende Verunreinigungen Dioxine und Furane. Diese Chemikalien zeichnen sich unter anderem durch ihre Langlebigkeit (werden nur sehr langsam abgebaut), ihre Bioakkumulation (reichern sich im Organismus an) sowie ihre Humantoxizität (Giftigkeit beim Menschen) aus.
Biozide
werden zur Bekämpfung von Insekten (Insektizide), Nagetieren (Rodentizide) oder Schimmelpilzen (Fungizide), als Desinfektionsmittel (Putzmittel) oder Konservierungsmittel eingesetzt. Bisher gab es nur in Einzelfällen und nach Eintritt von gesundheitlichen Problemen Maßnahmen zur Risikominderung: Dazu zählt das Verbot von DDT, das in Deutschland und in Luxemburg seit 1972 verboten ist, jedoch noch häufig in importierten Textilien, Teppichen oder Fellen anzufinden ist. Ein weiteres Beispiel ist das Hexachlorbenzol, dessen Anwendung in Deutschland seit 1981 vollständig verboten ist.
Polychlorierte Biphenyle (PCBs)
wurden in den siebziger Jahren als Schmieröle, in Dichtungsmassen und in Betondehnfugen verwendet (offene Systeme). In geschlossenen Systemen, beispielsweise in Transformatoren und Kondensatoren sowie als Hydrauliköle wurden PCBs bis Ende der Achtziger Jahre eingesetzt.
In offenen Systemen dürfen PCBs seit 1976 in der gesamten EG nicht mehr eingesetzt werden. Für geschlossene Systeme besteht ein Verbot in Deutschland seit 1989. Allerdings dürfen auch heute noch geringe Mengen an PCBs (bis zu 50 mg/kg) beigemengt werden.
Dioxine und Furane
sind halogenierte, chlorierte, aromatische Stoffe, die bei der Produktion oder Verbrennung chlorhaltiger Stoffe entstehen. Berühmt wurden die Dioxine durch den Vietnamkrieg (Entlaubungsmittel „Agent Orange"), durch das Seveso-Unglück sowie durch den letztjährigen Dioxin-Skandal von Hühnerfleisch in Belgien.
Die unterzeichnete POP-Konvention verbietet sowohl die Verwendung als auch die Produktion der genannten Substanzen. Lediglich die Produktion und der Gebrauch von DDT zur Bekämpfung der Malaria soll weiterhin erlaubt werden (gemäß den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO) solange es keine kostengünstigen Alternativen gibt. Als Schädlingsbekämpfungsmittel in der Landwirtschaft wird DDT jedoch weltweit verboten.
Sorge bereiten jedoch die Alt- und Lagerbestände von etwa 500.000 Tonnen von diesen Pflanzenschutzmitteln, die vor allem in Osteuropa sowie auf dem afrikanischen Kontinent lagern.
Was die zukünftige Aufnahme von weiteren Schadstoffen in diese Konvention betrifft, so ist hervorzuheben, daß diese nach dem Vorsorgeprinzip aufgenommen werden. Demnach können neue Stoffe auch dann aufgenommen werden, wenn ein endgültiger wissenschaftlicher Beweis noch aussteht. Diese Maßnahme erlaubt ein schnelleres Handeln bei neuen Erkenntnissen über einen bestimmten Stoff.
Diese Konvention bedeutet sicherlich einen wichtigen Schritt in Richtung Verbraucherschutz und dürfte außerdem eine Signalwirkung für weitere Konventionen darstellen.
Bedauernswert ist jedoch die Tatsache, daß in dieser Konvention lediglich 12 Schadstoffe berücksichtigt wurden und andere, ebenso bekannte, langlebige, gesundheitsschädliche Stoffe wie die Biozide Pentachlorphenol (PCP), Lindan, Dichlofluanid, Eulan, Carbolineum, Permethrin, Tributylzinn oder die Flammschutzmittel auf Phosphorsäureesterbasis (Phosphorsäureester wurden im Vietnam-Krieg als Nervengift eingesetzt) nicht in die Verbotsliste aufgenommen wurden. Für Pentachlorphenol gibt es beispielsweise in Deutschland seit 1990 ein generelles Anwendungs- und Herstellungsverbot, in den Nachbarländern (Frankreich, Belgien, Italien, usw.) wird es noch hergestellt und verwendet. Ebenso ist das Carbolineum in Deutschland in Innenräumen seit langem (Teerölverbotsordnung von 1991) und neuerdings ebenfalls in Gärten verboten.
Dem Verbraucher wird somit eine falsche Sicherheit vorgespielt, da er sich darauf verläßt, daß keine gesundheitsgefährdende Biozide oder Stoffe mehr im Handel sind, die Liste der zutreffenden Schadstoffe jedoch bei weitem nicht komplett ist.
Auch in der EG-Biozid-Richtlinie von 1998 wird zwar für Biozide eine strenge Vor-Vermarktungskontrolle vorgeschrieben (Analyse der Risiken für Mensch und Umwelt, Urteil ob diese Risiken vertretbar sind oder nicht). Allerdings besteht bei dieser Richtlinie noch immer keine Liste der betroffenen Biozide, so daß es sich zur Zeit um eine leere, abstrakte Verordnung handelt. Zudem wird für „Alt-Biozide", das heißt Biozide die vor Mai 2000 im Handel sind eine Übergangsregelung vorgesehen, die besagt, daß bis spätestens 2010 diese Wirkstoffe bewertet werden sollen und dann eine Entscheidung über Zulassung oder Verbot erfolgen soll. Zu diesen „Alt-Bioziden" zählen selbstverständlich alle zur Zeit bekannten und gebrauchten Biozide (siehe oben).
Weitere chlorhaltige Biozide und Stoffe die als technische Verunreinigungen Dioxine und Furane an die Raumluft abgeben und somit eigentlich verboten werden müßten, sind von der Konvention nicht betroffen (PCP, Lindan, PVC, Dichlofluanid, usw.)
Auch bleibt in der POP-Konvention die Frage ungeklärt, welche Maßnahmen in Bezug auf sogenannte Altlasten, das heißt kontaminierte Gebäude passiert (beispielsweise die zahlreichen PCB-verseuchten Schulen in Deutschland). Logisch wäre eine systematische Untersuchung von öffentlichen Gebäuden, Schulen, usw.
Als Fazit ist zurückzuhalten, daß die POP-Konvention einerseits eine Sensibilisierung des Verbrauchers bezüglich der gesundheitlichen Bedenklichkeit von im Handel erhältlichen Bioziden und anderen Stoffen bewirkt und andererseits sicherlich eine Herausforderung an die europäische Chemikalienpolitik stellt. Ein effizienter Verbraucherschutz wurde auf diese Weise jedoch nicht erreicht und der Käufer eines Ledersessels oder eines Woll- oder Seidenteppich wird sich auch in Zukunft fragen müssen ob er sich mit dem Kauf nicht einen Giftherd ins Haus holt.
Ralph Baden
Diplombiologe, Baubiologe
